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Oberste Finanzbehörden der Länder - S 3014 BStBl 2004 I 272

§ 146 BewG; Berücksichtigung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Bezug: (BStBl 2003 II S. 179)

Der BFH hat im Urteil vom – II R 27/02 – entschieden, die Belastung aus einem unentgeltlichen Nutzungsrecht könne im Rahmen des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 146 Abs. 7 BewG nicht zur Feststellung eines niedrigeren Grundstückswerts führen. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu H 163 und H 177 „Nießbrauchs- und andere Nutzungsrechte, die sich auf den Grundstückswert ausgewirkt haben„ ErbStH 2003.

In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder wird gebeten, die insoweit abweichenden Rechtsgrundsätze des  – nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

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