Keine Begünstigung der Anschaffung eines im
Außenbereich als Behelfsheim errichteten Gebäudes
Leitsatz
Ein im Außenbereich als
Behelfsheim errichtetes und zunächst als solches genutztes Gebäude,
das später ohne bauaufsichtliche Genehmigung zum dauernden Wohnen genutzt
wird, ist in seinem Bestand auch dann nicht geschützt, wenn die
zuständige Baubehörde über einen längeren Zeitraum die
baurechtswidrige Nutzung duldet. Für die Anschaffung eines solchen
Gebäudes besteht daher regelmäßig kein Anspruch auf
Eigenheimzulage.
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Fundstelle(n): BStBl 2004 II Seite 487 BB 2004 S. 928 Nr. 17 BFH/NV 2004 S. 687 Nr. 5 BStBl II 2004 S. 487 Nr. 11 DB 2004 S. 966 Nr. 18 DStRE 2004 S. 699 Nr. 12 FR 2004 S. 853 Nr. 14 INF 2004 S. 401 Nr. 11 KÖSDI 2004 S. 14172 Nr. 5 StB 2004 S. 203 Nr. 6 OAAAB-20258