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BFH Urteil v. - III R 39/02 BStBl 2004 II S. 487

Gesetze: BauGB §§ 29, 35EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 2

Keine Begünstigung der Anschaffung eines im Außenbereich als Behelfsheim errichteten Gebäudes

Leitsatz

Ein im Außenbereich als Behelfsheim errichtetes und zunächst als solches genutztes Gebäude, das später ohne bauaufsichtliche Genehmigung zum dauernden Wohnen genutzt wird, ist in seinem Bestand auch dann nicht geschützt, wenn die zuständige Baubehörde über einen längeren Zeitraum die baurechtswidrige Nutzung duldet. Für die Anschaffung eines solchen Gebäudes besteht daher regelmäßig kein Anspruch auf Eigenheimzulage.

Fundstelle(n):
BStBl 2004 II Seite 487
BB 2004 S. 928 Nr. 17
BFH/NV 2004 S. 687 Nr. 5
BStBl II 2004 S. 487 Nr. 11
DB 2004 S. 966 Nr. 18
DStRE 2004 S. 699 Nr. 12
FR 2004 S. 853 Nr. 14
INF 2004 S. 401 Nr. 11
KÖSDI 2004 S. 14172 Nr. 5
StB 2004 S. 203 Nr. 6
OAAAB-20258

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