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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8262/02

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1 Satz 1

Fehlende Bezeichnung des Streitgegenstandes

Leitsatz

Eine fehlende Bezeichnung des Streitgegenstandes führt zur Unzulässigkeit einer Klage.

Fundstelle(n):
OAAAB-20313

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