Qualifizierung der Einkünfte einer Personengesellschaft, die sowohl eine freiberufliche als auch eine gewerbliche Tätigkeit
ausübt
Leitsatz
Eine mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb,
wenn die Gesellschaft neben einer freiberuflichen Tätigkeit auch eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
ausübt.
Die Übernahme fremder Managementaufgaben durch einen beratenden Betriebswirt entspricht nicht dem Bild des Freiberuflers nach
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.