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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 3 K 3322/03 EFG 2004 S. 864 Nr. 12

Gesetze: AO § 169 Abs. 2 Nr. 2, AO § 170 Abs. 2 Nr. 1, AO § 171 Abs. 10, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Ende der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO

Leitsatz

Das Ende der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO wird allein durch die Bekanntgabe des Grundlagenbescheides bestimmt und tritt unabhängig davon ein, wann das für den Folgebescheid zuständige Finanzamt Kenntnis von dem Grundlagenbescheid erhält.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 864 Nr. 12
WAAAB-20319

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