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FG Köln Urteil v. - 10 K 2312/00 EFG 2004 S. 796 Nr. 11

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10, EStG § 10 Abs. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 12, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 9

Werbungskosten:

Arbeitszimmer

Leitsatz

Die Kosten für ein häusliches Arbeitzimmer, die dem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er seine Steuererklärung persönlich in diesem Arbeitsraum anfertigt, sind keine Steuerberatungskosten in Form von Sonderausgaben, die vom Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG ausgenommen sind.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 796 Nr. 11
JAAAB-20345

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