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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 242/2003

Gesetze: AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a, AO § 367 Abs. 2 Satz 3

Erledigung eines Einspruchs

Leitsatz

Die Erledigung eines Einspruchs nach § 367 Abs. 2 Satz 3 AO tritt ein, wenn die Finanzbehörde dem Antrag des Einspruchsführers durch Bescheidänderung in vollem Umfang entspricht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NAAAB-20387

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