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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 8/2002

Gesetze: InvZulG § 2 Satz 1 Nr. 1 AO § 12

Zugehörigkeit von im Fördergebiet eingesetzten Tankfahrzeugen und im Fördergebiet an Firmenkunden vermieteten Flüssiggasbehältern zum Anlagevermögen einer noch unzureichend ausgestatteten Betriebsstätte

Leitsatz

Für die Zugehörigkeit von Wirtschaftsgütern zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet ist es ausreichend, wenn mit den getätigten Investitionen die Errichtung von funktional auf die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens ausgelegten Betriebsstätten begonnen wurde und diese Maßnahmen innerhalb des Verbleibenszeitraums von drei Jahren auch erfolgreich abgeschlossen wurden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAB-20390

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