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Sächsisches FG  v. - 7 K 2151/02

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1

Zulässigkeit einer Klage trotz Nichtangabe des angefochtenen Verwaltungsakts

unbekannt

Leitsatz

Wird in einer Klageschrift der angefochtene Verwaltungsakt nicht ausdrücklich bezeichnet, sondern nur die Rechtsbehelfslistennummer angegeben, kann das Klagebegehren ausreichend dargelegt sein.

Fundstelle(n):
PAAAB-20424

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