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OFD Karlsruhe - S 1910 A - St 312

Information über Gesetzesänderungen;
Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG), Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001), Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und zur Änderung anderer Steuergesetze (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz – StVBG), Versorgungsänderungsgesetz 2001

Bezug:

Bundestag und Bundesrat haben im November und Dezember 2001 mehrere Steuergesetze endgültig verabschiedet. Mit einer Veröffentlichung der Gesetze im BStBl ist in Kürze zu rechnen. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend dargestellt.

1. Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz vom , BGBl 2001 I S. 3858 (UntStFG)

Mit diesem Gesetz wird die mit dem Steuersenkungsgesetz vom , BStBl 2000 I S. 1428, eingeleitete Reform der Unternehmensbesteuerung in den Bereichen

  • steuerliche Behandlung von Umstrukturierungen,

  • Besteuerung von verbundenen Unternehmen und

  • Besteuerung von Auslandsbeziehungen

fortgeführt und weiterentwickelt. Außerdem enthält das Gesetz klarstellende Korrekturen vor allem zu den Anwendungsregelungen beim Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren.

1.1 Einkommensteuer

  • § 6 Abs. 3 EStG: Klarstellung, dass der unentgeltliche Eintritt eines Angehörigen in ein bestehendes Einzelunternehmen sowie die unentgeltliche Übertragung des Teils eines Mitunternehmeranteils nicht zu einer Gewinnrealisierung führt. Es ist in diesen Fällen unschädlich, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen nicht mitübertragen werden. Dies setzt allerdings voraus, dass der hinzutretende / übernehmende Gesellschafter in den folgenden fü...

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