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OFD Münster - S 2000 - 20 - St 13 - 31

Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG), Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001), Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und zur Änderung anderer Steuergesetze (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz – StVBG)

Bundestag und Bundesrat haben in ihren Sitzungen im November und Dezember 2001 mehrere Steuergesetze endgültig verabschiedet.

Die Gesetzesfassungen werden in Kürze im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden.

Zusammengefasst ergeben sich für die Besteuerung von Unternehmen die folgenden Änderungen:

Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG) vom , BGBl 2001 I S. 3858

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts wird die mit dem Steuersenkungsgesetz eingeleitete Reform der Unternehmensbesteuerung in den Bereichen

  • steuerliche Behandlung von Umstrukturierungen,

  • Besteuerung von verbundenen Unternehmen und

  • Besteuerung von Auslandsbeziehungen

rechtssystematisch weiterentwickelt. Außerdem enthält das Gesetz klarstellende Korrekturen vor allem zu den Anwendungsregelungen beim Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren.

Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG 2001) vom , BGBl 2001 I S. 3794

Mit dem Gesetz werden steuerliche Vorschriften redaktionell und inhaltlich bereinigt sowie an die höchstrichterliche Rechtsprechung und an das Recht der Europäischen Union angepasst.

Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) vom , BGBl 2001 I S. 3922

Das seit dem im gesamten Bereich der Europäisc...

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