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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 5352/01 AO EFG 2004 S. 948

Gesetze: AO § 227, AO § 240 Abs. 1 Satz 4

Ermessensausübung beim Erlass von bis zur Konkurseröffnung verwirkten Säumniszuschlägen

Leitsatz

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist auch dann regelmäßig nur der hälftige Erlass der Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen geboten, wenn die zugrundeliegende Steuerfestsetzung nachträglich aufgehoben worden ist. Anderes kann nur gelten, wenn die Aussetzung der Vollziehung zu Unrecht versagt wurde oder ein hierauf zielender Antrag dem Steuerpflichtigen nicht möglich war.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 846 Nr. 14
EFG 2004 S. 948
EFG 2004 S. 948 Nr. 13
DAAAB-20629

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