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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 3 K 899/02 EFG 2004 S. 835

Gesetze: GrEStG § 3 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 52 Abs. 1 S. 1

Grunderwerbsteuerbefreiung der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks auf eine gemeinnützige Einrichtung

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Werden von einer gemeinnützigen Körperschaft bereits bisher genutzte, für den Gesellschaftszweck unerlässliche Grundstücke von einer als Gesellschafter beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaft eingelegt, so dass sich nicht nur der Wert der Gesellschaftsrechte der Mitgesellschafter, sondern auch des bisherigen Eigentümers erhöht hat, liegt keine grunderwerbsteuerbefreite schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung i.S. des § 3 Nr. 2 GrEStG vor.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 835
EFG 2004 S. 835 Nr. 11
OAAAB-20634

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