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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 217/03 EFG 2004 S. 971

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3GmbHG § 32a

Teilwertabschreibung von unverzinslichen Forderungen aus der eigenkapitalersetzenden Darlehensgewahrung der Besitzgesellschafter an die Betriebsgesellschaft

Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 1999

Leitsatz

Forderungen der Besitzgesellschafter, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung aus der Darlehensgewahrung der Gesellschafter gegenüber der Betriebsgesellschaft resultieren und als eigenkapitalersetzend anzusehen sind, können nicht entsprechend dem Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG wegen fehlender Verzinsung, sondern erst bei erkennbarer Erfolglosigkeit der Belebungsmaßnahmen auf einen niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 5 Nr. 34
DStRE 2004 S. 1199 Nr. 20
EFG 2004 S. 971
EFG 2004 S. 971 Nr. 13
XAAAB-20926

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