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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 1 K 207/02

Gesetze: GSG Art. 14 LKHG M-V § 28 Abs. 3 KHBV§ 5 Abs. 1 KHBV§ 5 Abs. 3 KHBV § 5 Abs. 4

Krankenhausfinanzierung

Schuldendienstübernahme

Sonder-Abschreibungen

Körperschaftsteuer 1997

Leitsatz

In der Bilanz des Krankenhausträgers ist ein Ausgleichsposten aus Darlehensförderung frühestens in dem Jahr des Beginns der mit einem Fördermittelbescheid zugesagten Schuldendienstübernahme zu bilden.

Fundstelle(n):
SAAAB-20932

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