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FG Münster Urteil v. - 4 K 1251/01 E EFG 2004 S. 1044

Gesetze: EStG § 7 Abs 1, EStG § 7 Abs 1 S 1, EStG § 7 Abs 6, EStG § 7

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Abschreibung

Leitsatz

1) Die Möglichkeit, ein Grundstück für ein konkretes Bauvorhaben zu nutzen, ist untrennbar mit dem Grund und Boden verbunden.

2) Diese Nutzungsmöglichkeit stellt einen werterhöhenden Faktor dar, jedoch kein eigenständiges Wirtschaftsgut neben dem Grund und Boden.

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 2 Nr. 34
EFG 2004 S. 1044
EFG 2004 S. 1044 Nr. 14
TAAAB-21195

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