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BFH Urteil v. - VIII R 89/02

Gesetze: EStG § 4a

Einkommensteuer; Gestaltungsmissbrauch durch Festlegung eines abweichenden Wirtschaftsjahres der Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (§ 4a EStG)

Leitsatz

Gestaltungsmissbrauch liegt jedenfalls vor, wenn eine Personen-Obergesellschaft ohne branchenspezifische oder sonst plausible Gründe ihr Wj in der Weise festlegt, dass dieses einen Monat vor dem Wj der Personen-Untergesellschaft endet und eine einjährige Steuerpause eintritt (Hinweis auf , BStBl 1992 II S 486). Dies gilt auch für die Wahl unterschiedlicher Wj von Gesellschaften, die durch eine (mitunternehmerische) Betriebsaufspaltung miteinander verbunden sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 936
BFH/NV 2004 S. 936 Nr. 7
DStRE 2004 S. 1017 Nr. 17
JAAAB-21236

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