Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - II R 31/02 BStBl 2004 II S. 521

Gesetze: GrEStG § 8 Abs. 1GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1BauGB § 133 Abs. 3 Satz 5

Übernahme einer Verpflichtung aus einem Ablösevertrag über künftig entstehende Erschließungskosten keine Gegenleistung

Leitsatz

Hat der Veräußerer eines noch nicht erschlossenen Grundstücks einen wirksamen Vertrag über die Ablöse künftig entstehender Erschließungskosten mit der Gebietskörperschaft nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB geschlossen und übernimmt der Erwerber die vom Veräußerer noch nicht erfüllte Verpflichtung aus dem Ablösevertrag, so ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs regelmäßig das unerschlossene Grundstück. Die Übernahme der Verbindlichkeit stellt keine Gegenleistung dar.

Fundstelle(n):
BStBl 2004 II Seite 521
BB 2004 S. 1152 Nr. 21
BFH/NV 2004 S. 888
BFH/NV 2004 S. 888 Nr. 6
BStBl II 2004 S. 521 Nr. 11
DB 2004 S. 1350 Nr. 25
DStRE 2004 S. 726 Nr. 12
INF 2004 S. 448 Nr. 12
KÖSDI 2004 S. 14209 Nr. 6
StB 2004 S. 246 Nr. 7
NAAAB-21239

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank