Widerruf der Bestellung als Stb. nach Inkrafttreten der InsO
Leitsatz
1. Die Vermutung, dass durch die
weitere Berufsausübung eines in Vermögensverfall geratenen
Steuerberaters Interessen der Auftraggeber gefährdet sind, greift auch
nach In-Kraft-Treten der InsO ein und kann nur aufgrund
außergewöhnlicher Umstände des einzelnen Falles als widerlegt
angesehen werden; die in der Rechtsprechung des Senats unter der Geltung der
KO aufgestellten Grundsätze gelten
insoweit im Wesentlichen fort.
2.
§ 12 GewO
ist auf die Bestellung als Steuerberater auch nicht entsprechend
anwendbar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2004 II Seite 1016 BB 2004 S. 1152 Nr. 21 BFH/NV 2004 S. 895 BFH/NV 2004 S. 895 Nr. 6 BStBl II 2004 S. 1016 Nr. 22 DB 2004 S. 1134 Nr. 21 DStRE 2004 S. 733 Nr. 12 INF 2004 S. 490 Nr. 13 IAAAB-21245