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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 250/2002 EFG 2004 S. 1105

Gesetze: AO § 227 KiStGBY Art. 18 Abs. 1 EStG § 34 Abs. 2

Kirchensteuererlass bei Veräußerungsgewinnen

Leitsatz

Die Kirchensteuerbehörde ist an eine bis zum Kalenderjahr 1998 geübte Erlasspraxis bei Veräußerungsgewinnen nach § 34 Abs. 2 EStG auch dann nicht gebunden, wenn sich nachträglich die Höhe des Veräußerungsgewinnes ändert.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1105
MAAAB-21906

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