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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 7 K 7192/03

Gesetze: InsO § 96 Nr. 1, UStG § 18 Abs. 1 Satz 2, UStG § 18 Abs. 1 Satz 3, AO § 218 Abs. 1, AO § 226 Abs. 1, BGB § 387

Zur Fälligkeit von Ansprüchen auf Umsatzsteuervorauszahlungen

Leitsatz

Ansprüche der Finanzbehörde auf Umsatzsteuervorauszahlungen werden nicht vor Eingang der entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldung bzw. vor Bekanntgabe des Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheides fällig.

Fundstelle(n):
XAAAB-21911

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