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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 98/2001

Gesetze: EStG § 64 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 3 Satz 1, EStG § 64 Abs. 3 Satz 2

Zusammentreffen mehrerer Kindergeldansprüche

Leitsatz

Stellt ein Kindergeldberechtigter seinem Kind Wohnraum zur Verfügung und übernimmt die dadurch anfallenden Kosten, so ist dies nicht der Zahlung einer Unterhaltsrente i.S.d. § 64 Abs. 3 S.1 EStG gleichzusetzen.

Fundstelle(n):
DAAAB-22129

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