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FG Köln Urteil v. - 13 K 5107/00 EFG 2004 S. 1156

Gesetze: KStG § 8 Abs 3KStG § 8 Abs 3 S 2EStG § 15EStG § 15 Abs 2GewStR Abschn 8GewStR Abschn 8 Abs 1 GewStR Abschn 8 Abs 1 Nr 3 KStG § 8

Körperschaften:

Keine vGA bei satzungsmäßiger Gewinnlosigkeit

Leitsatz

1) Die satzungsmäßige Gewinnlosigkeit einer Kapitalgesellschaft, die von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gegründet worden ist und spezialgesetzlichen Beschränkungen unterliegt, führt nicht zwingend zur Annahme einer vGA.

2) Eine aus gesellschaftsrechtlichen Gründen veranlasste Unterlassung einer Vermögensmehrung kann in diesem Fall nur angenommen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür festgestellt werden können, dass trotz der spezialgesetzlichen Vorgaben eine Vermögensmehrung möglich gewesen wäre und der gedachte ordentliche und gewissenhafte Geschäftsführer darauf nicht verzichtet hätte.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1156
EFG 2004 S. 1156 Nr. 15
KÖSDI 2004 S. 14323 Nr. 9
AAAAB-22130

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