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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 18 V 874/04 A (E) EFG 2004 S. 1223

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Anerkennung von Kirchensteuer als Sonderausgabe im Jahr der wirtschaftlichen Belastung

Leitsatz

Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang in einem Folgejahr stellt kein rückwirkendes Ereignis in Bezug auf den Sonderausgabenabzug des Verausgabungsjahres dar, wenn der Erstattungsüberhang vor Ergehen des bestandskräftigen Steuerbescheides für das Verausgabungsjahr entstanden ist.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1223
AAAAB-22798

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