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BFH Beschluss v. - V B 234/03

Gesetze: FGO § 116 Abs. 3 Satz 4

Verlängerung der Begründungsfrist ist Ermessensentsch. des Vorsitzenden

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 1117
BFH/NV 2004 S. 1117 Nr. 8
YAAAB-22991

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