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OFD Koblenz - S 2246 A

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit als Krankenschwester/-pfleger

Zur ertragsteuerlichen Behandlung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Krankenschwester/-pfleger hat das  IV A 6 – S 2246 – 37/03 Folgendes mitgeteilt:

Nach dem BStBl 2003 I S. 183 erzielen Krankenschwestern/-pfleger Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG), soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt. Dies entspricht der Regelung in H 136 Einkommensteuerhinweise (EStH). Grundlage hierfür ist das BStBl 2000 II S. 625.

Wird neben einer freiberuflichen (z. B. Krankenpflege) auch eine gewerbliche Tätigkeit (z. B. hauswirtschaftliche Versorgung) ausgeübt, sind die beiden Tätigkeiten steuerlich getrennt zu behandeln, wenn eine Trennung nach der Verkehrsauffassung ohne besondere Schwierigkeit möglich ist. Eine getrennte Behandlung wird insbesondere in Betracht kommen können, wenn eine getrennte Buchführung für die beiden Tätigkeiten vorhanden ist. Die getrennte Behandlung ist auch dann zulässig, wenn in einem Beruf freiberufliche und gewerbliche Merkmale zusammentreffen und ein enger sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Tätigkeitsarten besteht, also eine sog. gemischte Tätigkeit vorliegt (vgl. BStBl 1986 II S. 213BStBl 1966 II S. 489BStBl 1972 II S. 291BStBl 1984 II S. 129BStBl 1965 III S. 90BStBl 1966 III S. 489BStBl 1972 II S. 291BStBl 1974 II S. 383

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