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BFH Beschluss v. - VII B 174/03

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, §§ 76, 96

Keine Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung, wenn FG den Feststellungen eines rkr. Strafbefehls oder Strafurt. folgt

Fundstelle(n):
BAAAB-23171

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