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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 573/99 EFG 2004 S. 1236

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1

Klagebefugnis einer GbR im Gewinnfeststellungsverfahren

Leitsatz

Eine GbR ist auch dann klagebefugt, wenn sie keine Verletzung eigener Rechte geltend machen kann, sondern aufgrund der in § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO gesetzlich geregelten Prozessstandschaft die Rechte ihrer Gesellschafter wahrnimmt.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 861 Nr. 14
EFG 2004 S. 1236
EFG 2004 S. 1236 Nr. 16
MAAAB-23325

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