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Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft
Bezug: BStBl 2004 I S. 240
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft gegen Entgelt hat der – (BStBl 2003 II S. 36) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, nach der die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte nicht als Leistung eines Gesellschafters an die Gesellschaft zu beurteilen ist ( –, BStBl 1980 II S. 622).
Bezogen auf Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen für eine Personengesellschaft durch einen Gesellschafter aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages gegen Vergütung setzt ein Leistungsaustausch lediglich voraus, dass ein Leistender und ein Leistungsempfänger vorhanden sind und der Leistung eine Gegenleistung gegenübersteht, also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.
Hierzu hat das (BStBl 2004 I S. 240) umfassend Stellung genommen (siehe auch Informationsdienst der hessischen Finanzverwaltung: Fachinformationen/Umsatzsteuer/Verwaltungsanweisungen/BMF-Schreiben/Kj. 2003/).
Erteilt der Gesellschafter für seine Geschäftsführungstätigkeit Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer...