Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BMF - IV A 4 -
S 0361 - 4/02 BStBl 2002 I
476
Gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung nach § 9 V zu § 180 Abs. 2 AO
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder wird Abschn. IV Satz 2 des IV A 4 – S 0361 – 10/95 – (BStBl 1995 I S. 371) wie folgt gefasst:
„Ein negativer Feststellungsbescheid ist nur zu erteilen, wenn der Stpfl. dies beantragt (z.B. in der Anzeige nach § 29 Abs. 1 EStDV, Vordruck ESt 29/1).”