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BFH Urteil v. - VII R 19/02 BStBl 2004 II S. 967

Gesetze: AO 1977 § 69AO 1977 § 361 Abs. 2AO 1977 § 191 Abs. 3

Zeitpunkt der Verwirklichung des Haftungstatbestands

Leitsatz

In den Fällen, in denen einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit einer Umsatzsteuerschuld noch nicht entsprochen worden ist und in denen der Haftungsschuldner die Steuerschuld nicht entrichtet und entsprechende Mittel zur Begleichung der Steuerschuld auch nicht bereitgehalten hat, ist hinsichtlich der Verwirklichung des Haftungstatbestandes des § 69 AO 1977 nicht auf den Zeitpunkt der —späteren— tatsächlichen Fälligkeit, sondern auf den der gesetzlichen Fälligkeit des Steueranspruchs abzustellen. Mit der so verstandenen Verwirklichung des Haftungstatbestandes zum gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt beginnt zugleich der Lauf der Festsetzungsverjährung für den Haftungsanspruch gemäß § 191 Abs. 3 AO 1977.

Fundstelle(n):
BStBl 2004 II Seite 967
BB 2004 S. 1486 Nr. 27
BFH/NV 2004 S. 1123
BFH/NV 2004 S. 1123 Nr. 8
BStBl II 2004 S. 967 Nr. 21
DB 2004 S. 1476 Nr. 27
DStRE 2004 S. 917 Nr. 15
INF 2004 S. 561 Nr. 15
KÖSDI 2004 S. 14290 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2005 S. 4258
IAAAB-23523

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