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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 65/2004 EFG 2004 S. 1208

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 1, EStG § 9 Abs. 5

Zur Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers eines Hausmeisters

Leitsatz

Für die berufliche Tätigkeit des Hausmeisters einer Wohnanlage mit ca. 600 Wohnungen, der nur in einem nicht relevanten, geringfügigen Umfang Bürotätigkeiten verrichten muss, für die ihm kein "anderer" büromäßig ausgestatteter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist ein häusliches Arbeitszimmer nicht erforderlich

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1208
EFG 2004 S. 1208 Nr. 16
JAAAB-23673

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