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BFH Urteil v. - VII R 68/03 BStBl 2004 II S. 1019

Gesetze: StBerG § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b

Keine Befreiung ehemaliger Bediensteter des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands von der Stb.-Prüfung

Leitsatz

1. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband ist eine Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung, nicht aber eine Rechnungsprüfungsbehörde des Freistaates Bayern. Ehemalige Bedienstete des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands erfüllen deshalb mit ihrer früheren Tätigkeit für den Prüfungsverband nicht die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Steuerberaterprüfung gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b StBerG.

2. Die Befreiungsvorschrift des § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b StBerG ist nicht über ihren Wortlaut hinaus dahin auszulegen, dass auch Tätigkeiten als Bediensteter des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands von ihr erfasst werden.

3. Die Beschränkung der Befreiungsvoraussetzungen des § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b StBerG auf ehemalige Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte der Rechnungsprüfungsbehörden des Bundes und der Länder verstößt weder gegen die Freiheit der Berufswahl gemäß Art. 12 Abs. 1 GG noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG.

Fundstelle(n):
BStBl 2004 II Seite 1019
BB 2004 S. 1550 Nr. 28
BFH/NV 2004 S. 1193
BFH/NV 2004 S. 1193 Nr. 8
BStBl II 2004 S. 1019 Nr. 22
DB 2004 S. 1478 Nr. 27
DStRE 2004 S. 924 Nr. 15
INF 2004 S. 608 Nr. 16
StB 2004 S. 285 Nr. 8
HAAAB-23798

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