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BMF - IV C 4
-S 2284 - 39/04I BStBl 2004 I
527
Trinkgelder als außergewöhnliche Belastung; (BStBl 2004 II S. 270)
Bezug: BStBl 1997 I S. 561
Mit (BStBl 2004 II S. 270) hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Trinkgeldern im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Belastungen geändert. Danach gehören Trinkgelder mangels Zwangsläufigkeit nicht zu den unmittelbaren Krankheitskosten und stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. Das ist mit Veröffentlichung dieser Entscheidung gegenstandslos geworden und wird aufgehoben.