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Auslegungsfragen zu
§ 8 Abs. 4 KStG;
Beurteilung des Umfangs von
neu zugeführtem Betriebsvermögen
Der BFH hat mit Urt.v. und mit Beschl. v. zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen überwiegend neues Betriebsvermögen i. S. d. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG als zugeführt gelten kann.
Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder sind die Grundsätze des über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden, soweit diese nicht im Einklang mit dem (BStBl 1999 I S. 455) stehen.
Der Bundesminister der Finanzen wird dem Verfahren, das Gegenstand des Beschl. v. ist, beitreten. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird hierzu gesondert Stellung genommen.