Kürzung des Vorwegabzugs unabhängig von den konkreten Auswirkungen der Arbeitgeber-Leistungen auf die Höhe der Altersversorgung
Leitsatz
Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG, die zu einer Kürzung des Vorwegabzuges nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG führen,
liegen auch bei Arbeitgeber-Leistungen vor, zu denen dieser nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen
Vorschriften oder nach einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Bestimmung verpflichtet ist. Dazu können auch Arbeitgeber-Anteile
zur Rentenversicherung zählen. Das gilt unabhängig davon, ob sich diese Leistungen konkret auf die Höhe der Altersversorgung
auswirken.