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BFH Urteil v. - I R 65/03 BStBl 2005 II S. 664

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Teilkongruent rückgedeckte Pensionszusage

Leitsatz

1. Eine Pensionszusage einer GmbH zugunsten ihres Gesellschafter-Geschäftsführers ist im Regelfall durch das Gesellschaftsverhältnis (mit)veranlasst, wenn die eingegangene Versorgungsverpflichtung aus Sicht des Zusagezeitpunktes für die Gesellschaft nicht finanzierbar ist. In diesem Fall können die Zuführungen zu der Pensionsrückstellung ganz oder teilweise verdeckte Gewinnausschüttungen sein.

2. Eine Pensionszusage ist nicht bereits dann unfinanzierbar, wenn im ungünstigsten Fall —bei Verwirklichung des größten denkbaren Risikos— die zu bildende Pensionsrückstellung auf einen Wert aufgestockt werden müsste, der zu einer bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft führen würde. Sie ist erst dann nicht finanzierbar, wenn ihre Passivierung zur Überschuldung der GmbH im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, z.B. , BFHE 194, 191; vom I R 79/00, BFHE 197, 164; vom I R 7/01, BFHE 200, 259).

3. Wird auf das Leben des durch die Versorgungszusage begünstigten Gesellschafter-Geschäftsführers eine (voll- oder teilkongruente) Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, ist die Finanzierbarkeitsprüfung auf die jährlichen Versicherungsbeiträge zu beziehen.

4. Ist eine Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, so rechtfertigt dies nicht die gewinnerhöhende Auflösung der Pensionsrückstellung. Vielmehr sind nur die im jeweiligen Veranlagungszeitraum erfolgten Zuführungen zur Pensionsrückstellung außerbilanziell rückgängig zu machen. Eine nachträgliche Korrektur von Zuführungen, die früheren Veranlagungszeiträumen zuzuordnen sind, ist nicht zulässig (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, z.B. Senatsurteil in BFHE 197, 164).

Fundstelle(n):
BStBl 2005 II Seite 664
BB 2004 S. 1613 Nr. 30
BB 2004 S. 1845 Nr. 34
BFH/NV 2004 S. 1191
BFH/NV 2004 S. 1191 Nr. 8
BStBl II 2005 S. 664 Nr. 16
DB 2004 S. 1536 Nr. 29
DB 2007 S. 23 Nr. 27
DStR 2004 S. 1209 Nr. 29
DStR 2004 S. 1338 Nr. 32
DStRE 2004 S. 928 Nr. 15
FR 2004 S. 1009 Nr. 17
INF 2004 S. 570 Nr. 15
KÖSDI 2004 S. 14285 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2006 S. 3648
StB 2004 S. 283 Nr. 8
IAAAB-24038

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