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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 8151/02

Gesetze: UStG § 17 Abs. 1 Nr. 2, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1, UStG § 18 Abs. 1 Satz 3, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, AO § 218 Abs. 1, AO § 226 Abs. 1

Zur Fälligkeit von Ansprüchen auf Umsatzsteuervorauszahlungen

Leitsatz

Ansprüche der Finanzbehörde auf Umsatzsteuervorauszahlungen werden nicht vor Eingang der entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldung bzw. vor Bekanntgabe des Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheides fällig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAB-24202

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