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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - V 318/97

Gesetze: EStG § 20, AO § 179, BGB § 1068

Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind im Regelfall demjenigen zuzurechnen, dem das Kapital zusteht.

Ein Nießbrauchsberechtigter hat regelmäßig nur Anspruch auf die laufenden Erträge aus dem nießbrauchsbelasteten Vermögensgegenstand (hier: Kommanditanteil)

Fundstelle(n):
VAAAB-24226

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