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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 234/02

Gesetze: EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3 S. 2 EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3 S. 4 EStG § 36a

Einkommensteuerrecht: Anrechnung von Körperschaftsteuer ohne Erfassung der Einnahmen

Leitsatz

Körperschaftsteuer kann beim Anteilseigner nur angerechnet werden, wenn die entsprechenden Einkünfte der Besteuerung zugrunde gelegt worden sind.

Fundstelle(n):
PAAAB-24228

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