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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 275/02

Gesetze: KStG § 8, EStG § 11, EStG § 20 Abs. 1, EStG § 36 Abs. 2, EStG § 36a

Einkommensteuerrecht: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Nichtauszahlung von Geschäftsführerbezügen

Leitsatz

Wird das Geschäftsführergehalt des beherrschenden Geschäftsführers über mehrere Jahre nicht ausgezahlt und werden stattdessen Verbindlichkeiten passiviert, obwohl auf Grund von Darlehensgewährungen des Gesellschafter-Geschäftsführers ausreichende Mittel vorhanden sind, liegt in Höhe der vereinbarten Bezüge eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

Fundstelle(n):
ZAAAB-24229

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