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BFH Beschluss v. - III B 134/03

Gesetze: EigZulG § 9 Abs. 2

Anschaffung einer fertiggestellten Wohnung, wenn der Erwerber selbst noch Fußböden und Wasserleitungen in der Küche verlegt

Fundstelle(n):
AAAAB-24314

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