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BFH Beschluss v. - VI B 120/03

Gesetze: EStG § 10 Abs. 2, § 19

AN-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören zum Arbeitslohn

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 1263
BFH/NV 2004 S. 1263 Nr. 9
DStRE 2004 S. 1278 Nr. 21
PAAAB-24322

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