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BFH Urteil v. - I R 71/03 BStBl 2004 II S. 742

Gesetze: EStG § 13EStG § 15 Abs. 2 Satz 1KStG § 14AIG § 2 Abs. 1DBA USA 1954/65 Art. 15DBA USA 1954/65 Art. 15 Abs. 1AO 1977 § 85AO 1977 § 204

Ausbildung von Pferden zu Renn- und Turnierpferden im Bereich der LuF

Leitsatz

1. Die Ausbildung von Pferden zu Renn- und Turnierpferden ist dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen, wenn der Betrieb seiner Größe nach eine ausreichende Futtergrundlage bietet, die Pferde nicht nur ganz kurzfristig dort verbleiben und nach erfolgter Ausbildung an Dritte veräußert werden. Das gilt auch dann, wenn die Tiere nicht im Betrieb selbst aufgezogen, sondern als angerittene Pferde erworben werden.

2. Eine „reine” Rechtsfrage kann nicht Gegenstand einer das FA bindenden „tatsächlichen Verständigung” sein (Bestätigung der Rechtsprechung).

3. Ein von einem Sachbearbeiter unterzeichnetes Schreiben kann keine das FA bindende Zusage beinhalten, wenn der Sachbearbeiter im Zeitpunkt der Absendung des Schreibens nicht für die abschließende Beurteilung des betreffenden Sachverhalts zuständig ist (Bestätigung der Rechtsprechung).

Fundstelle(n):
BStBl 2004 II Seite 742
BB 2004 S. 1613 Nr. 30
BFH/NV 2004 S. 1159
BFH/NV 2004 S. 1159 Nr. 8
BStBl II 2004 S. 742 Nr. 16
DStRE 2004 S. 1022 Nr. 17
INF 2004 S. 601 Nr. 16
KÖSDI 2004 S. 14280 Nr. 8
KÖSDI 2004 S. 14315 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2005 S. 4252
StB 2004 S. 322 Nr. 9
GAAAB-24351

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