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FG Köln Beschluss v. - 10 KO 1588/04 EFG 2004 S. 1643

Gesetze: BRAGO § 15 Abs 1, BRAGO § 15 Abs 1 S 1, BRAGO § 15 Abs 1 S 2, FGO § 139 Abs 1, BRAGO § 13 Abs 1

Kosten:

Gebührenentstehung bei Erledigung im 2. Rechtszug

Leitsatz

Im Verfahren des 2. Rechtszugs entsteht keine Prozessgebühr, wenn die Sache an das Gericht des 1. Rechtszugs zurückverwiesen wird; in diesem Fall entsteht jedoch eine Erledigungsgebühr, wenn sich die Behörde aufgrund des überzeugenden Vortrags des Prozessbevollmächtigten oder unter dem Eindruck der mündlichen Verhandlung zu einer weitgehend antragsgemäßen Änderung des angefochtenen Bescheides bereit erklärt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1643
EFG 2004 S. 1643 Nr. 21
VAAAB-24680

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