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FG Köln Beschluss v. - 10 KO 1603/04 EFG 2004 S. 1642

Gesetze: FGO § 139 Abs 1, BRAGO § 24 Abs 1

Kosten:

Entstehung einer Erledigungsgebühr im finanzgerichtlichen Klageverfahren

Leitsatz

1) Im Verfahren des 1. Rechtszugs entsteht eine Erledigungsgebühr wegen "Mitwirkens" des Rechtsanwalts an der Erledigung schon dann, wenn der Rechtsanwalt einem Erledigungsvorschlag des Berichterstatters zustimmt, bei dem das ursprüngliche Klagebegehren im Interesse der außergerichtlichen Beendigung des Rechtsstreits nicht unwesentlich eingeschränkt wird.

2) Eine nicht unwesentliche Einschränkung erreicht der Rechtsanwalt, wenn der Kläger einer Einschränkung seines Begehrens um mehr als 10% zustimmt.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1642
EFG 2004 S. 1642 Nr. 21
FAAAB-24681

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