Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom bzgl. der Aussetzung der Vollziehung betr. Körperschaftsteuer- und
Gewerbesteuermessbescheide 1994 bis 2000
Leitsätze
Die Verlegung des Sitzes einer GmbH ins Ausland (Frankreich) und der dadurch begründete Zuständigkeitswechsel nach §§ 20 a,
21 Abs. 1 Satz 2 AO i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 6 Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung hat keinen Einfluss auf ein laufendes finanzgerichtliches
Verfahren.
Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.