Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit durch kommunale
Abfallwirtschafts-GmbH als steuerfreie Bezüge aus öffentlichen
Mitteln
Leitsatz
Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit, die eine im kommunalen
Anteilsbesitz stehende Abfallwirtschafts-GmbH ihren Mitarbeitern nach
beamtenrechtlichen Grundsätzen oder nach Maßgabe des BAT/BMTG
ergänzend zu ihren übertariflichen Bezügen gewährt, stellen
nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfreie Bezüge aus öffentlichen Mitteln
dar, wenn über die hierzu verwendeten Gebühreneinnahmen nur nach
Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung und
unter Kontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt verfügt werden darf.