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Finanzgericht Hamburg  v. - I 134/03

Gesetze: AO § 122, FGO § 100

Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch einfachen Brief

Leitsatz

1. Voraussetzungen für eine isolierte Anfechtungsklage

2. Eine Anfechtungsklage ist auch bei unwirksamen Verwaltungsakten zulässig.

3. Nachweis der Bekanntgabe, wenn der Verwaltungsakt mit einfachem Brief zur Post aufgegeben wurde.

Fundstelle(n):
NAAAB-25218

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