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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 408/02

Gesetze: ZK Art. 70 Abs. 1 ZK Art. 71

Umfang einer repräsentativen Probe

Leitsatz

Zur Feststellung der Beschaffenheit einer Ware der Position 02 genügt die Entnahme und Begutachtung einer Stichprobe nicht; eine im Sinne des Art. 70 Abs. 1 ZK repräsentative Probe muss vielmehr wenigstens zwei vollständige Kartons der Warensendung umfassen.

Fundstelle(n):
QAAAB-25243

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